1. GRUNDBESTIMMUNGEN
Artikel 1.
Diese Verordnung regelt die Bedingungen und die Art und Weise der Aufrechterhaltung der Ordnung im Trockenhafen Nautički centar Liburnija d.o.o. (im Folgenden: Trockenmarina, die Firma, NCL d.o.o.).
Die Bestimmungen gelten für das gesamte Gebiet der Trockenmarina.
Die Anordnung in Trockenmarina wird von der Geschäftsführung der Gesellschaft durchgesetzt.
In dieser Verordnung haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:
Schiff – jedes registrierte Objekt, das für die Navigation bestimmt ist und Gegenstand eines Vertrags über das Trockene Anlegen ist.
Eigentümer – eine Person, die im vorgeschriebenen Rechtsdokument als Eigentümer des Schiffes benannt ist.
Benutzer – jede natürliche oder juristische Person, die als Unterzeichner einen Trockenmarina-Vertrag unterzeichnet hat.
Trockener Liegeplatz – Raum in der Halle/ im Freien, das dem Benutzer von Nautički centar Liburnija d.o.o. vorübergehend für einen Bootsunterkunft zugewiesen wurde.
Trockenmarina Vertrag – ein Vertrag zwischen Nautički centar Liburnija d.o.o. und ein Benutzer/Eigentümer für einen Zeitraum von einem Jahr.
2. ANKUNFT DER WASSERFAHRZEUGS
Artikel 2.
Bei der Ankunft in die Trockenmarina muss der Schiffsnutzer seine Ankunft mindestens 2 Tage im Voraus bei der Verwaltung des Unternehmens anmelden.
Der Schiffsnutzer stellt der Verwaltung alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
3. PLATZBESTIMMUNG FÜR DIE BOOTSUNTERKUNFT
Artikel 3.
In einem trockenen Yachthafen wird der Platz für eine Bootsunterkunft (im Folgenden: trockener Liegeplatz) von der verantwortlichen Person des Unternehmens festgelegt.
Aus Sicherheitsgründen oder aus anderen berechtigten Gründen behält sich der Yachthafen das Recht vor, das Schiff ohne vorherige Zustimmung des Schiffseigners zu bewegen.
4. DIE SCHIFFUNTERKUNFT IN DER TROCKENMARINA
Artikel 4
In einem trockenen Yachthafen werden Schiffe nur auf Standard-Liegestühlen des trockenen Yachthafens oder auf Anhängern des Schiffseigners eingesetzt.
Der Ort, an dem das Schiff angelandet ist, wird vom Direktor der Gesellschaft bei Vertragsabschluss festgelegt und erfordert erforderlichenfalls den Transfer innerhalb der trockenen Marina ohne vorherige Zustimmung des Schiffseigentümers.
Der Anschluss von Schiffen an Elektro- und Sanitärinstallationen ist nur zulässig, wenn das Schiff ordnungsgemäß installiert ist.
Im gesamten Gebiet des trockenen Yachthafen ist folgendes verboten:
- das Netzkabel in die Steckdose einzustecken, wenn sich niemand auf dem Boot befindet. Beim Verlassen des Bootes muss das Kabel ausgesteckt werden,
- Verwendung von Elektro- und Gasheizungen,
- schweißen, mit offenen Flammen arbeiten, das Feuer auf einer Plattform oder auf dem Schiff entfachen, außer dafuer vorgesehenem Platz,
- Schleifen und Schaben mit Elektrowerkzeugen ausführen, außer dafuer vorgesehenem Platz,
- auf dem Schiff reparierte und rekonstruierte Arbeiten an Ausrüstungen, Decks, Ausrüstungen und Maschinen ausführen, die nicht zum normalen Geschäftsbetrieb gehören,
- Handlungen ausführen, die Menschenleben gefährden, Brände, Umweltverschmutzung oder Schäden an anderen Schiffen verursachen können,
- Änderungen an den Elektro- und Sanitäranlagen des Unternehmens vornehmen,
- sich auf den Motor beziehen, ohne dass ein autorisierter Mechaniker anwesend ist,
- die Arbeit aller Handwerker, die keinen Vertrag mit einem Yachthafen haben, außer in besonderen Fällen und mit schriftliche Bewilligung des direktors der Trockenmarina,
- Benutzen Sie eine Gefäßtoilette,
- Leeren Sie die Chemietoilette im Sanitärbereich des Yachthafens,
- Hunde ohne Leine mit sich zu bringen, sie zu den Sanitäranlagen des Yachthafens bringen und die Verunreinigungen zurücklassen,
- durch Kette und Riegel irgendetwas für die Liege abschließen,
- die Anhängerkupplung verriegeln,
- sein PKW zum Zeitpunkt der Nutzung des Schiffes in der Navigation so zu parken, dass kein Zugang zu anderen Schiffen im Trockendock möglich ist.
5. VERLASSEN DER TROCKENMARINA
Artikel 5
Beim Verlassen der Trockenmarina werden alle Schiffsaufhebungs- und -Ladevorgänge von der Verwaltung durchgeführt. Wenn ein Schiff, für das ein Vertrag besteht, die Trockenmarina dauerhaft verlässt, ist der Schiffsnutzer verpflichtet, dies der Verwaltung mitzuteilen und vor dem Verlassen alle Leistungen gemäß der gültigen Preisliste zu bezahlen, andernfalls kann die Trockenmarina das Schiff zur Abrechnung der Schulden behalten.
6. REGELN FÜR ALLE DIENSTLEISTUNGEN – INTERNREGELN
Artikel 6
Verboten in dem trockenen Yachthafen ist folgendes:
- Entzündung des Feuers und aller brennbaren Medien,
- Zutritt zu den offiziellen Räumlichkeiten, Freilassung von Hunden ohne Seile sowie Störung anderer Kunden durch ununterbrochenes Bellen und Zutritt von Haustieren in geschlossenen Einrichtungen des Yachthafens,
- Müllentsorgung außer dafür bestimmten Ort in der Trockenmarina,
- Waschen von Geschirrspülern in Sanitärknoten,
- Platzierung von Inschriften, Werbung und anderen Mitteilungen und Nutzung aller Bereiche des Yachthafens für kommerzielle Zwecke,
- die Ruhe anderer Gäste stören,
- sich in der Nähe des Krans bewegen,
- Lassen Sie die Geräte ohne Anwesenheit des Benutzers an Gas oder Strom sowie an der Wasserversorgung angeschlossen.
- das Boot ohne Zustimmung der verantwortlichen Person in der trockenen Marina an einen anderen Liegeplatz verlegen,
- Beauftragung Dritter mit der Überwachung, Wartung oder Instandhaltung von Schiffen ohne vorherige Zustimmung der Unternehmensleitung,
- Arbeiten auszuführen, die Menschenleben gefährden, einen Brand verursachen oder Schiffe und Boote beschädigen können,
- Die Ausführung anderer Arbeiten, die andere Benutzer von Trockenhäfen oder Trockenhäfen stören würden, hat zu Schäden geführt.
- jene Photo- oder Video Machen ohne schriftliche Bewilligung der Administration
- sich befinden in der Trockenmarina außer Arbeitszeiten
7. KRANARBEITEN UND -HANDHABUNG
Artikel 7
Die Bedienung des Krans muss im Betriebsraum durch visuell gekennzeichnete Schilder erfolgen. Der Eigentümer des Schiffes sowie andere Personen, die nicht dafür autorisiert sind, haben keinen Zutritt zum Kranbetriebsraum.
Die Arbeiten am Kran darf ausschließlich von einer Fachkraft im Trockenhafen oder seitens der Geschäftsführung autorisierten Fachkraft eines anderen Unternehmens ausgeführt werden.
Der Eigentümer des Schiffes ist vor dem Schiffabheben verpflichtet, die Person, die das Hebezeug an der Ausrüstung im Unterwasserteil des Schiffes bedient, zu warnen und auf dem Deck die korrekten Angaben zu machen. Das Versäumnis, diese Informationen an den Yachthafen zu übermitteln, bedeutet die Firma NCL übernimmt keine Verantwortung für mögliche Schäden. Kranservice werden der Verwaltung mindestens 2 Tage vorher gemeldet.
Der Kran wird nach der gültigen Preisliste berechnet.
Der Yachthafen behält sich das Recht vor, das angekündigte Anheben des Schiffes abzubrechen, wenn die Gefahr besteht, dass das Anheben des Schiffes wegen Wetter, Bootsmerkmale usw. unsicher ist.
8. SERVICE – DIENSTLEISTUNG
Artikel 8
Ohne vorherige Zustimmung der verantwortlichen Person des Unternehmens ist es nicht gestattet in der Trockenmarina Dritte mit Servicearbeiten (Schleifen, Unterwasserfärben usw.) oder Wartungsarbeiten am Schiff zu beauftragen.
Die vom Schiffseigentümer beauftragte dritte Person muss der Verwaltung angesagt werden und die schriftliche Genehmigung des Schiffseigentümers mitbringen.
Jeder Eintrag externer Dienstleister muss von der Verwaltung registriert werden.
Die Gebühr für den Eintritt der Fremdleistung und deren Arbeit ergibt sich aus der gültigen Preisliste.
Die Arbeitszeiten der externen Dienstleistungen sind von 08-16 Uhr. Die Verlängerung der Arbeiten ist nur mit Zustimmung der verantwortlichen Person der Trockenmarina möglich.
9. ARBEITSAUFTRAG FÜR DAS SCHIFF
Artikel 9
Alle Arbeiten werden ausschließlich bei der Verwaltung oder per E-Mail bestellt.
Wenn sie per E-Mail oder Telefon bestellt werden, müssen sie bei der Ankunft im Yachthafen bestätigt werden.
10. ORDNUNGSKONTROLLE
Artikel 10
Die Kontrolle über die Anwendung dieser Verordnung obliegt der Geschäftsführung der Gesellschaft oder der verantwortlichen Person der Gesellschaft.
Die im vorherigen Absatz dieses Artikels angegebene Kontrolle wird von der 0-24h Sicht-, VHF- und Videoüberwachung durchgeführt.
11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 11
Diese Verordnung tritt acht Tage nach ihrer Veröffentlichung am Anzeigetafel und wird auf der Website des Unternehmens veröffentlicht.
In Omišalj, 18.03.2021
Nautički centar Liburnija d.o.o.